Cum servis nullum est conubium : Untersuchungen zu den eheähnlichen Verbindungen von Sklaven im westlichen Mittelmeerraum des Römischen Reiches / Marcel Simonis.
2020
KJA2198 .S56 2020
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Author
Title
Cum servis nullum est conubium : Untersuchungen zu den eheähnlichen Verbindungen von Sklaven im westlichen Mittelmeerraum des Römischen Reiches / Marcel Simonis.
Edition
Zweite, unveränderte Auflage.
Imprint
Hildesheim : Georg Olms Verlag, 2020.
Description
viii, 271 pages ; 24 cm.
Series
Sklaverei, Knechtschaft, Zwangsarbeit ; Bd. 17. 1860-9317
Formatted Contents Note
Einleitung
Terminologie
Die Partnerschaftsstruktur römischer Sklaven
Die Sklavenverbindungen aus Herrensicht
Die Sklavenverbindungen aus Sklavensicht
Zusammenfassung.
Terminologie
Die Partnerschaftsstruktur römischer Sklaven
Die Sklavenverbindungen aus Herrensicht
Die Sklavenverbindungen aus Sklavensicht
Zusammenfassung.
Summary
Sklaven kann man nicht heiraten!? ? Was aus Sicht der römischen Juristen eindeutig war, gestaltete sich im Alltag jedoch vielschichtig. Sklavenpartnerschaften blieb zwar die rechtliche Legitimation verwehrt, ein soziales Faktum stellten sie dennoch dar. Gerade durch diese Ambivalenz bildete sich in der Praxis ein differenzierter Umgang mit der Partnerschaft, teils durch die Sklaven selbst, teils durch ihre Herren, teils durch staatliche Regulierung. Auf der Grundlage epigraphischer, juristischer und literarischer Quellen untersucht der vorliegende Band diese eheähnlichen Verbindungen römischer Sklaven im westlichen Mittelmeerraum der Jahre 200 v. Chr. bis 300 n. Chr. und beleuchtet die mit ihnen verknüpften Hoffnungen, Interessen und Vorbehalte. Dabei stellt sich heraus, dass nicht nur Sklaven ein Interesse an der eigenen Partnerschaft hatten.
Note
Revised version of the author's thesis (doctoral)--Universität Trier, 2015.
Sklaven kann man nicht heiraten!? ? Was aus Sicht der römischen Juristen eindeutig war, gestaltete sich im Alltag jedoch vielschichtig. Sklavenpartnerschaften blieb zwar die rechtliche Legitimation verwehrt, ein soziales Faktum stellten sie dennoch dar. Gerade durch diese Ambivalenz bildete sich in der Praxis ein differenzierter Umgang mit der Partnerschaft, teils durch die Sklaven selbst, teils durch ihre Herren, teils durch staatliche Regulierung. Auf der Grundlage epigraphischer, juristischer und literarischer Quellen untersucht der vorliegende Band diese eheähnlichen Verbindungen römischer Sklaven im westlichen Mittelmeerraum der Jahre 200 v. Chr. bis 300 n. Chr. und beleuchtet die mit ihnen verknüpften Hoffnungen, Interessen und Vorbehalte. Dabei stellt sich heraus, dass nicht nur Sklaven ein Interesse an der eigenen Partnerschaft hatten.
Sklaven kann man nicht heiraten!? ? Was aus Sicht der römischen Juristen eindeutig war, gestaltete sich im Alltag jedoch vielschichtig. Sklavenpartnerschaften blieb zwar die rechtliche Legitimation verwehrt, ein soziales Faktum stellten sie dennoch dar. Gerade durch diese Ambivalenz bildete sich in der Praxis ein differenzierter Umgang mit der Partnerschaft, teils durch die Sklaven selbst, teils durch ihre Herren, teils durch staatliche Regulierung. Auf der Grundlage epigraphischer, juristischer und literarischer Quellen untersucht der vorliegende Band diese eheähnlichen Verbindungen römischer Sklaven im westlichen Mittelmeerraum der Jahre 200 v. Chr. bis 300 n. Chr. und beleuchtet die mit ihnen verknüpften Hoffnungen, Interessen und Vorbehalte. Dabei stellt sich heraus, dass nicht nur Sklaven ein Interesse an der eigenen Partnerschaft hatten.
Bibliography, etc. Note
Includes bibliographical references (pages 232-244) and indexes.
Call Number
KJA2198 .S56 2020
Language
German
ISBN
9783487311913
3487311917
3487311917
Record Appears in