Hexenprozesse an der Ludoviciana : die Spruchpraxis der juristischen Fakultät Giessen in Hexensachen (1612-1723) / Gesine Hauer.
2016
KK270.5.W58 H384 2016 (Mapit)
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Author
Title
Hexenprozesse an der Ludoviciana : die Spruchpraxis der juristischen Fakultät Giessen in Hexensachen (1612-1723) / Gesine Hauer.
Imprint
Hildesheim : Georg Olms Verlag, 2016.
Copyright
©2016.
Description
239 pages : illustrations ; 21 cm.
Series
Studia Giessensia ; n. F., Bd. 4. 0938-5991.
Summary
Zu wolverdienter straff, und anderen zum abscheulichen Exempel mit dem Feuer vom leben zum tod hinzurichten und zu bestraffen ..." lautete üblicherweise der Tenor, wenn eine sogenannte 'Hexe' aufgrund der ihr vorgeworfenen Zaubereihandlungen schuldig gesprochen wurde. Mit solchen Delikten hatte sich die Gießener Juristenfakultät im Rahmen ihrer Spruchtätigkeit u. a. zu beschäftigen, wenn sich ratsuchende Stellen - in der Regel Gerichte - während eines Hexenprozesses über den Fortgang oder die Beendigung eines solchen informieren wollten. Diese Studie untersucht die in diesem Zusammenhang entstandenen Entscheidungen. Es handelt sich um einfache Rechtsbelehrungen, Gutachten und Urteile, die die Fakultätsmitglieder der Ludoviciana im 17. und beginnenden 18. Jahrhundert als rechtsberatende Institution in Hexenprozessen zu fällen hatten. Dabei wird zum Einen das Augenmerk auf den formellen Ablauf der Spruchtätigkeit in Hexensachen gelegt, zum Anderen der Gegenstand der Sprüche näher beleuchtet. Die Möglichkeit der Hexerei wurde von den Gießener Juristen nicht angezweifelt. Die Studie zeigt aber, dass sie sich bei der Beantwortung der an sie gerichteten Fragen an einem strafrechtlichen System orientierten, so dass der Vorwurf der Willkür bei der Entscheidungsfindung in Hexensachen in nahezu allen Fällen keinen Halt findet. Dies gilt sowohl für die Fragen nach der Rechtmäßigkeit einer bevorstehenden Folteranwendung als auch nach der auszusprechenden Todesstrafe, die in der Regel auf Verbrennen zu lauten hatte.
Note
Zu wolverdienter straff, und anderen zum abscheulichen Exempel mit dem Feuer vom leben zum tod hinzurichten und zu bestraffen ..." lautete üblicherweise der Tenor, wenn eine sogenannte 'Hexe' aufgrund der ihr vorgeworfenen Zaubereihandlungen schuldig gesprochen wurde. Mit solchen Delikten hatte sich die Gießener Juristenfakultät im Rahmen ihrer Spruchtätigkeit u. a. zu beschäftigen, wenn sich ratsuchende Stellen - in der Regel Gerichte - während eines Hexenprozesses über den Fortgang oder die Beendigung eines solchen informieren wollten. Diese Studie untersucht die in diesem Zusammenhang entstandenen Entscheidungen. Es handelt sich um einfache Rechtsbelehrungen, Gutachten und Urteile, die die Fakultätsmitglieder der Ludoviciana im 17. und beginnenden 18. Jahrhundert als rechtsberatende Institution in Hexenprozessen zu fällen hatten. Dabei wird zum Einen das Augenmerk auf den formellen Ablauf der Spruchtätigkeit in Hexensachen gelegt, zum Anderen der Gegenstand der Sprüche näher beleuchtet. Die Möglichkeit der Hexerei wurde von den Gießener Juristen nicht angezweifelt. Die Studie zeigt aber, dass sie sich bei der Beantwortung der an sie gerichteten Fragen an einem strafrechtlichen System orientierten, so dass der Vorwurf der Willkür bei der Entscheidungsfindung in Hexensachen in nahezu allen Fällen keinen Halt findet. Dies gilt sowohl für die Fragen nach der Rechtmäßigkeit einer bevorstehenden Folteranwendung als auch nach der auszusprechenden Todesstrafe, die in der Regel auf Verbrennen zu lauten hatte.
Dissertation Note
Originally presented as the author's thesis (doctoral) - Justus-Liebig-Universität Giessen, 2015.
Bibliography, etc. Note
Includes bibliographical references (pages 212-239).
Location
STA
Call Number
KK270.5.W58 H384 2016
Language
German
ISBN
9783487154466 (paperback)
3487154463 (paperback)
3487154463 (paperback)
Record Appears in